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Teilnahmebedingungen für Influencer

Version 1.0 · Gültig ab 6. August 2026

1. Vertragsparteien und Geltungsbereich

1.1 Diese Teilnahmebedingungen regeln das Verhältnis zwischen

Anna Thumann und Moritz Garger (Privatpersonen), Bäckerstrasse 51, 8004 Zürich, Schweiz
support@foodprints.app

(nachfolgend «Foodprints») und der auf der Plattform als Influencer registrierten Person (nachfolgend «Sie»).

1.2 Die Teilnahme setzt voraus, dass Sie selbständig erwerbstätig oder als Unternehmen tätig sind und das 18. Altersjahr vollendet haben.

1.3 Bestandteil dieser Bedingungen ist die Datenschutzerklärung von Foodprints.

2. Was Foodprints leistet – und was ausdrücklich nicht

2.1 Foodprints betreibt eine Plattform, über die Restaurants und Influencer einander finden und eine Zusammenarbeit vereinbaren können. Foodprints stellt dafür die technischen Mittel bereit und protokolliert Einlösungen.

2.2 Foodprints ist insbesondere nicht:

  • Zahlungsdienstleister oder Finanzintermediär,
  • Treuhänder, Zahlstelle oder Escrow-Agent,
  • Inkassostelle oder Vertreter Ihrer Interessen bei der Zahlung,
  • Ihr Arbeitgeber, Auftraggeber oder Vermittler im Sinne des Arbeitsvermittlungsgesetzes,
  • Partei des Vertrags zwischen Ihnen und einem Restaurant.

2.3 Foodprints sichert Ihnen keine Aufträge, keine Anzahl an Kooperationen und kein Einkommen zu.

3. Der Vertrag über Ihre Leistung besteht mit dem Restaurant

3.1 Dreiecksverhältnis. Vereinbaren Sie über die Plattform eine Zusammenarbeit, kommt der Vertrag über Ihre Werbeleistung und deren Vergütung (nachfolgend «Honorar») ausschliesslich zwischen Ihnen und dem Restaurant zustande. Foodprints ist nicht Vertragspartei.

3.2 Kein Anspruch gegen Foodprints. Foodprints schuldet Ihnen kein Honorar. Sie haben gegenüber Foodprints keinen Anspruch auf Zahlung, Auszahlung, Guthaben, Vorschuss oder Rückerstattung. Ihr Honoraranspruch richtet sich ausschliesslich gegen das Restaurant.

3.3 Keine Sicherheit. Foodprints übernimmt für das Honorar keine Garantie, keine Bürgschaft, keine Zahlungsgarantie und kein Ausfallrisiko. Zahlt ein Restaurant nicht, ist das eine Angelegenheit zwischen Ihnen und dem Restaurant.

4. Wie das Honorar entsteht und ausgelöst wird

4.1 Der Betrag pro Einlösung wird vor Beginn der Zusammenarbeit im Special verbindlich festgelegt.

4.2 Die Honorarpflicht des Restaurants entsteht automatisch mit jeder über die Plattform protokollierten Einlösung eines Ihnen zugeordneten Specials. Massgeblich ist der Zeitstempel des Systems.

4.3 Die Auslösung der Zahlung erfolgt vollständig automatisiert. Es gibt keine Freigabe, keine Genehmigung und keine Ermessensentscheidung von Foodprints – weder zu Ihren Gunsten noch zu Ihren Lasten.

4.4 Die Abrechnung erfolgt monatlich gebündelt über die protokollierten Einlösungen der Periode.

4.5 Brutto/Netto und Transaktionskosten. Im Special wird ausdrücklich festgelegt, ob der vereinbarte Betrag brutto oder netto zu verstehen ist und welche Partei die Transaktionskosten von Stripe trägt. Trägt sie der Influencer, wird das Honorar entsprechend gekürzt ausbezahlt. Foodprints erhält diese Kosten nicht und trägt sie nicht.

5. Zahlungsabwicklung über Stripe

5.1 Die Teilnahme setzt ein eigenes Konto bei Stripe voraus. Sie schliessen dafür ein direktes Vertragsverhältnis mit Stripe ab und akzeptieren das Stripe Connected Account Agreement unmittelbar gegenüber Stripe.

5.2 Sie können erst dann für Specials berücksichtigt werden, wenn Ihr Stripe-Konto vollständig eingerichtet und für Zahlungen freigeschaltet ist. Solange dies nicht der Fall ist, kommt keine Zusammenarbeit zustande und es entsteht kein Honorar. Foodprints verwahrt in dieser Zeit keine Mittel für Sie.

5.3 Kein Zufluss bei Foodprints. Das Honorar wird unmittelbar Ihrem Konto bei Stripe gutgeschrieben. Foodprints erlangt zu keinem Zeitpunkt Verfügungsmacht über diese Mittel.

5.4 Auszahlung auf Ihr Bankkonto. Die Überweisung von Ihrem Stripe-Konto auf Ihr Bankkonto erfolgt nach dem in Ihrem Stripe-Konto hinterlegten Rhythmus. Diesen steuern Sie selbst bei Stripe. Foodprints hat darauf keinen Einfluss und keinen technischen Zugriff.

5.5 Foodprints führt für Sie kein Guthaben, kein Konto und keine Wallet. Es gibt keine Funktion, mit der bei Foodprints eine Auszahlung angefordert werden könnte.

6. Foodprints greift nicht in Zahlungen ein

6.1 Foodprints ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten, einzufrieren, zu verzögern, umzuleiten, zu kürzen oder rückgängig zu machen – auch nicht auf Verlangen eines Restaurants und auch nicht bei einer Beanstandung.

6.2 Meinungsverschiedenheiten über Ihre Leistung oder Ihr Honorar klären Sie direkt mit dem Restaurant. Foodprints stellt auf Anfrage die protokollierten Einlösedaten zur Verfügung, entscheidet aber nicht und schlichtet nicht.

6.3 Eine Sperrung Ihres Kontos nach Ziffer 10 verhindert ausschliesslich künftige Zusammenarbeiten. Bereits entstandene Honoraransprüche gegen ein Restaurant bleiben davon unberührt.

7. Ihre Pflichten

7.1 Werbekennzeichnung. Sie kennzeichnen bezahlte Inhalte klar, gut sichtbar und in der Sprache des Beitrags als Werbung – etwa mit «Werbung», «Anzeige» oder «bezahlte Partnerschaft». Die Kennzeichnung muss ohne Aufklappen, Weiterscrollen oder Anklicken erkennbar sein.

7.2 Sie halten das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie die Grundsätze der Schweizerischen Lauterkeitskommission ein.

7.3 Sie beachten die Werbevorschriften für Lebensmittel sowie für Alkohol, insbesondere das Verbot der an Jugendliche gerichteten Alkoholwerbung.

7.4 Sie veröffentlichen keine irreführenden Angaben über Restaurants, Specials oder Produkte.

7.5 Sie verfügen über die erforderlichen Rechte an den von Ihnen veröffentlichten Inhalten.

7.6 Sie erwecken in Ihrer Kommunikation nicht den Eindruck, Foodprints zahle Ihr Honorar, verwahre Mittel für Sie oder hafte dafür.

7.7 Ein Verstoss gegen Ziffer 7.1 bis 7.4 berechtigt Foodprints zur sofortigen Sperrung und zur fristlosen Kündigung.

8. Selbständigkeit, Steuern und Sozialversicherung

8.1 Sie sind selbständig erwerbstätig und handeln in eigenem Namen und auf eigene Rechnung.

8.2 Sie sind nicht weisungsgebunden. Sie bestimmen Arbeitszeit, Arbeitsort, Arbeitsmittel und die konkrete Ausgestaltung Ihrer Inhalte selbst, soweit im Special nichts anderes vereinbart ist.

8.3 Es besteht keine Exklusivität. Sie dürfen jederzeit für Dritte und über andere Kanäle tätig sein und Kooperationen ablehnen.

8.4 Es besteht keine Pflicht, angebotene Specials anzunehmen, und keine Mindestaktivität.

8.5 Sie sind selbst verantwortlich für die Anmeldung bei der Ausgleichskasse, für AHV/IV/EO-Beiträge, für Steuern sowie für eine allfällige Mehrwertsteuerpflicht. Foodprints nimmt keine Abzüge vor und stellt keine Lohnausweise aus.

8.6 Es besteht kein Arbeitsverhältnis zwischen Ihnen und Foodprints und kein Anspruch auf Ferien, Lohnfortzahlung, Kündigungsschutz oder Sozialleistungen.

9. Datenschutz und Transparenz gegenüber dem Restaurant

9.1 Die Bearbeitung Ihrer Personendaten richtet sich nach der Datenschutzerklärung von Foodprints.

9.2 Sie nehmen zur Kenntnis, dass Foodprints dem Restaurant im Rahmen einer Zusammenarbeit die zur Abwicklung erforderlichen Daten offenlegt – namentlich Ihren Namen bzw. Ihre Firma, Ihr Profil und die protokollierten Einlösedaten.

9.3 Für die Zahlungsabwicklung werden Daten an Stripe übermittelt. Es gilt zusätzlich die Datenschutzerklärung von Stripe.

10. Laufzeit, Kündigung und Sperrung

10.1 Die Teilnahme wird auf unbestimmte Zeit vereinbart und kann von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden.

10.2 Foodprints kann Ihr Konto bei erheblicher Verletzung dieser Bedingungen, bei begründetem Missbrauchsverdacht oder bei gesetzlicher Verpflichtung mit sofortiger Wirkung sperren.

10.3 Laufende Zusammenarbeiten mit Restaurants bestehen unabhängig davon weiter, soweit die Parteien nichts anderes vereinbaren. Sperrung und Kündigung wirken ausschliesslich zukunftsgerichtet.

11. Haftung

11.1 Foodprints haftet für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – wegbedungen; im gleichen Umfang die Haftung für Hilfspersonen nach Art. 101 OR.

11.2 Ausgeschlossen ist die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenes Honorar und Reputationsschäden.

11.3 Foodprints haftet nicht für die Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit von Restaurants und nicht für Handlungen von Stripe.

11.4 Sie stellen Foodprints von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung Ihrer Pflichten nach Ziffer 7 beruhen.

11.5 Zwingende gesetzliche Haftung bleibt vorbehalten.

12. Änderungen dieser Bedingungen

12.1 Foodprints kann diese Bedingungen ändern. Änderungen werden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.

12.2 Widersprechen Sie nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Auf diese Wirkung wird in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen. Bei Widerspruch kann jede Partei auf diesen Zeitpunkt kündigen.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Übertragung. Foodprints ist berechtigt, dieses Vertragsverhältnis auf eine von den bisherigen Inhabern beherrschte Gesellschaft oder im Rahmen einer Umstrukturierung auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen. Sie stimmen dieser Übertragung bereits jetzt zu und werden darüber informiert.

13.2 Teilnichtigkeit. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der übrige Vertrag gültig.

13.3 Anwendbares Recht. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen.

13.4 Gerichtsstand. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.


Version 1.0 · 6. August 2026 · Vorgängerversionen sind unter https://foodprints.app/teilnahmebedingungen abrufbar.

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